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Informationen des Vorstandes: Corona-Schutzverordnung Nutzung der Sportstätte

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde, liebe Gäste,

aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung bleibt unsere Sportstätte bis auf weiteres geschlossen.


Davon ausgeschlossen sind Kinder- und Jugendsport bis 16 Jahren. Nach geltender Verordnung fallen die jeweils zuständigen Trainerinnen und Trainer unter die 3G-Regelung.

Diese Vorschrift besagt, dass die Trainerinnen und Trainer nur eine Sportveranstaltung ausführen/ leiten dürfen, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Zuschauer sind für den Kinder- und Jugendsport ebenso untersagt.



Baumaßnahmen in der Sportstätte:

Momentan werden Bauarbeiten für die Installation eines Notruftelefons und DSL-Anschlüsse in der Sportstätte ausgeführt.




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